Klar Barrierefrei / wcag

BFSG · Erklärung

Die Barrierefreiheitserklärung nach BFSG

Das BFSG kennt keine öffentliche Erklärungspflicht wie die BITV im öffentlichen Sektor — aber klare Informationspflichten. Was hineingehört und was nicht.

Zuletzt aktualisiert: · Von Paweł Dziura

Erst einmal: Was ist gemeint?

Im öffentlichen Sektor verlangt die BITV 2.0 eine formale, öffentlich verlinkte Erklärung zur Barrierefreiheit mit festem Aufbau. Für den privaten Sektor unter dem BFSG gibt es diese standardisierte Pflichterklärung so nicht. Stattdessen kennt das BFSG Informationspflichten: Anbieter müssen erläutern, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Verwechseln Sie die beiden Regime also nicht — eine 1:1 von einer Behördenseite kopierte Erklärung passt für einen Online-Shop nicht.

Welche Informationen das BFSG erwartet

Die Verordnung zum BFSG konkretisiert, welche Angaben zur Dienstleistung gehören. In der Praxis sollten Sie diese Punkte bereithalten:

  • eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt — allgemein verständlich formuliert;
  • Angaben zu den angewandten Normen beziehungsweise Standards (etwa WCAG 2.1 AA / EN 301 549);
  • ein Kontakt- und Feedback-Kanal, über den Nutzer Barrieren melden können;
  • Hinweise auf bekannte Einschränkungen und noch nicht barrierefreie Teile, ehrlich benannt;
  • gegebenenfalls Angaben, wenn Sie sich auf eine Ausnahme berufen — etwa eine unverhältnismäßige Belastung oder die Kleinstunternehmen-Regel bei Dienstleistungen.

Was hineingehört — und was nicht

Eine gute Erklärung ist konkret und ehrlich. Nennen Sie den tatsächlichen Stand, statt pauschal „vollständig barrierefrei“ zu behaupten. Formulierungen wie „100 % konform“ sind nicht nur schwer zu belegen, sie sind auch angreifbar, sobald ein einziges Kriterium nachweislich nicht erfüllt ist. Besser ist ein Text, der den erreichten Stand beschreibt, bekannte Lücken benennt und einen klaren Weg für Rückmeldungen bietet.

Vermeiden Sie zudem reine Textbausteine ohne Bezug zu Ihrer Seite. Eine Erklärung, die offensichtlich nie an das eigene Angebot angepasst wurde, wirkt eher wie ein Feigenblatt als wie eine ernsthafte Auseinandersetzung.

Zuerst den Ist-Zustand kennen

Bevor Sie beschreiben, wie barrierefrei Ihre Dienstleistung ist, sollten Sie es selbst wissen. Ein kostenloser Schnelltest liefert die automatisch messbaren Befunde als Grundlage; die manuelle Prüfung ergänzt, was ein Werkzeug nicht sehen kann. Aus beidem entsteht eine Erklärung, die belastbar ist.

Einen geführten Generator für die Barrierefreiheitserklärung stellen wir gerade fertig. Wenn Sie ihn nutzen möchten, sobald er verfügbar ist — oder Unterstützung bei einer vollständigen Prüfung brauchen —, schreiben Sie uns an noreply@klar-barrierefrei.de.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Welche Angaben Sie im Einzelfall machen müssen, klären Sie mit einer fachkundigen Person.