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BFSG · Fristen & Bußgeld

BFSG-Frist, Bußgelder und Marktüberwachung

Die Übergangsfrist endete am 28. Juni 2025. Wer kontrolliert, was durchgesetzt wird und welche Bußgelder realistisch drohen — ohne Panikmache.

Zuletzt aktualisiert: · Von Paweł Dziura

Der Stichtag: 28. Juni 2025

Das BFSG wurde bereits 2021 verabschiedet, doch die Pflichten gelten erst seit dem 28. Juni 2025. Dieses Datum ergibt sich direkt aus dem European Accessibility Act, den das Gesetz umsetzt. Eine allgemeine „Schonfrist“ danach gibt es nicht: Wer seit diesem Tag eine erfasste Dienstleistung anbietet, muss die Anforderungen erfüllen. Nur für einzelne, vor dem Stichtag geschlossene Verträge und für bestimmte Selbstbedienungsterminals sehen die Übergangsregelungen längere Fristen vor — das ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Wer kontrolliert das?

Anders als bei öffentlichen Stellen gibt es keine einzelne Bundesbehörde. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie werden nicht nur auf Beschwerde hin tätig, sondern können auch von sich aus stichprobenartig prüfen. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Verbände können Verstöße melden, und die Behörde geht diesen nach.

Was bei einem Verstoß passiert

Die Durchsetzung läuft in Stufen ab — es ist kein Automatismus, der sofort mit dem Höchstbußgeld beginnt:

  1. Die Behörde stellt einen Mangel fest und fordert Sie auf, ihn innerhalb einer Frist zu beheben.
  2. Bleibt die Nachbesserung aus, kann sie Maßnahmen anordnen und die Bereitstellung der Dienstleistung einschränken oder untersagen.
  3. Zusätzlich kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Bußgelder in Zahlen

Das Gesetz sieht je nach Art des Verstoßes gestaffelte Bußgelder vor. Der Rahmen reicht bis zu 100.000 Euro für die schwersten Fälle. Niedrigere Rahmen gelten etwa dafür, dass eine Dienstleistung nicht den Anforderungen entspricht oder dass eine Anordnung der Behörde missachtet wird. Für die meisten Unternehmen ist aber weniger das theoretische Höchstmaß relevant als das Zusammenspiel aus Nachbesserungsdruck, möglichem Vertriebsstopp und Reputationsschaden.

Was das praktisch heißt

Die Botschaft ist nicht Panik, sondern Reihenfolge: Der Stichtag ist verstrichen, die Zuständigkeiten stehen, und die Durchsetzung beginnt mit einer Aufforderung zur Nachbesserung. Wer heute nachweisen kann, dass er den Zustand seiner Website kennt und aktiv verbessert, ist in einer deutlich besseren Position als jemand, der erst nach einer Beschwerde reagiert.

Ein sinnvoller erster Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: eine repräsentative Seite prüfen, die automatisch gefundenen Probleme dokumentieren und daraus einen Maßnahmenplan ableiten. Genau dafür ist der kostenlose Schnelltest gedacht.

Dieser Beitrag gibt den Sachstand allgemein wieder und ist keine Rechtsberatung. Konkrete Bußgeldrisiken lassen sich nur im Einzelfall und mit fachkundiger Beratung beurteilen.