BFSG · Branche
Barrierefreiheit für Gastronomie & Hotels
Online-Reservierung, Speisekarte als PDF, Buchungswidget — die typischen Barrieren und der kostenlose Schnelltest.
Zuletzt aktualisiert: · Von Paweł Dziura
Reservierung, Zimmerbuchung, Speisekarte: Gastro- und Hotel-Websites bieten viele Online-Dienste für Gäste — und damit Angriffsfläche für Barrieren.
Typische Barrieren bei Gastronomie & Hotels
Das sind die Stellen, an denen wir bei Gastronomie & Hotels zuerst nachsehen:
- Online-Reservierung und Buchungswidget, nicht per Tastatur nutzbar
- Speise- und Getränkekarte nur als Bild oder PDF statt als echter Text
- Geringer Kontrast von Text auf Food- und Ambiente-Fotos
- Kontakt- und Anfrageformulare ohne verknüpfte Labels
Wo diese Fehler bei Gastronomie & Hotels auftreten
In der Gastronomie kollidieren die sechs mit dem Design: helle Schrift auf Food-Fotografie ist der Klassiker beim Kontrast, die Speisekarte liegt als PDF oder als Bild ohne Alt-Text vor, und Reservierungs-Widgets von Drittanbietern bringen leere Buttons und unbeschriftete Felder mit, die Sie im eigenen Theme gar nicht sehen.
Wie häufig diese Fehler insgesamt sind, hat die WebAIM Million 2026 an einer Million Startseiten gemessen: Sechs Fehlerarten machen 96 % aller Verstöße aus, und alle sechs sind maschinell erkennbar. Die vollständige Tabelle steht im Ratgeber „Wie Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit testen“.
Gilt das BFSG für Gastronomie & Hotels?
Online-Buchung und -Reservierung sind Verbraucherdienste, die das BFSG adressiert. Für die meisten Betriebe mit solchen Funktionen ist Barrierefreiheit daher relevant.
Wer genau betroffen ist und welche Ausnahmen gelten, erklärt unser Ratgeber „Gilt das BFSG für meine Website?“.
Wann Ihr Betrieb betroffen ist
Eine Website, die nur zeigt, wer Sie sind, wo Sie sind und wann geöffnet ist, erbringt keine Dienstleistung im Sinne des BFSG. Sobald Gäste bei Ihnen online reservieren, bestellen oder buchen, sieht es anders aus — das sind Verbraucherdienste, die das Gesetz adressiert.
Zusätzlich gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen: unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Viele Restaurants und kleine Hotels liegen darunter. Ein Hotel mit Rezeptionsteam, Küche und Service überschreitet die Schwelle dagegen schnell — Beschäftigte zählen, nicht Sitzplätze.
Der Zielkonflikt, den nur die Gastronomie hat
In keiner anderen Branche steht Barrierefreiheit so direkt gegen die Bildsprache. Ihre Website lebt von Fotos: das Gericht, der Gastraum, die Terrasse im Abendlicht. Und ausgerechnet die Gestaltung, die verkauft — heller Text über einem stimmungsvollen Foto — ist das häufigste Kontrastproblem im Netz.
Der Konflikt ist auflösbar, ohne dass es billiger aussieht:
- eine halbtransparente Abdunklung zwischen Bild und Text legen,
- den Text auf eine ruhige Fläche neben das Bild setzen statt darüber,
- oder eine feste Textfläche am unteren Bildrand einziehen.
Entscheidend ist, an der schlechtesten Stelle zu messen. Weiße Schrift über einem Foto kann links auf dunklem Holz problemlos lesbar sein und rechts über einem hellen Teller unter den Grenzwert fallen. Ein Scanner misst den tatsächlich gerenderten Zustand.
Die Speisekarte ist das eigentliche Problem
In den meisten Betrieben liegt sie als PDF oder als abfotografierte Tafel vor. Beides ist für einen Screenreader wertlos, auf dem Smartphone kaum lesbar und nicht vergrößerbar, ohne dass Text aus dem Bild wandert.
Das trifft ausgerechnet die Information, die Gäste am häufigsten suchen — und es trifft Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten besonders hart, weil Zusatzstoff- und Allergenangaben in genau diesen PDFs stehen. Die Lösung ist unspektakulär: die Karte zusätzlich als echte HTML-Seite mit Überschriften pro Gang und Preisen als Text.
Nebeneffekt, den viele unterschätzen: Nur eine Textkarte ist für Suchmaschinen lesbar. Ein PDF rankt praktisch nicht für „Speisekarte“ plus Ortsname.
Reservierungs- und Buchungswidgets
Wie bei Praxen stammt der funktionale Kern meist von einem Drittanbieter. Typische Befunde: Datumsauswahl nicht per Tastatur bedienbar, freie Zeitfenster nur farblich markiert, Gästezahl als Stepper ohne Beschriftung, Bestätigung ohne Ankündigung.
Sie können das Widget selten ändern — aber Sie können den Anbieter darauf ansprechen und daneben eine gleichwertige Alternative anbieten. Eine gut sichtbare Telefonnummer ist keine Ausrede, sondern eine legitime alternative Zugangsmöglichkeit.
Checkliste für Gastronomie und Hotels
- Speisekarte als HTML-Text, nicht nur als PDF oder Bild
- Allergen- und Zusatzstoffangaben im Text auffindbar
- Text über Fotos an der ungünstigsten Stelle auf 4,5:1 geprüft (automatisch prüfbar)
- Öffnungszeiten und Adresse als Text, nicht als Grafik
- Telefonnummer als
tel:-Link mit lesbarem Text (automatisch prüfbar) - Reservierungswidget per Tastatur erreichbar, Alternative daneben sichtbar
- Kontakt- und Anfrageformulare mit verknüpften Labels (automatisch prüfbar)
- Galeriebilder mit Alt-Text, dekorative mit leerem
alt(automatisch prüfbar) - Slider ohne Autoplay oder mit Pausieren-Möglichkeit
- Hintergrundvideos ohne Ton-Autoplay
- Auf dem Smartphone bedienbar — dort kommt der Großteil Ihrer Gäste an
- Bei Hotels: Buchungsstrecke bis zur Bestätigung per Tastatur durchspielbar
Was die Marktüberwachung ansieht
Die zuständige Stelle der Länder prüft nach eigener Strategie zweigleisig und setzt bei webbasierten Diensten automatisierte Vorprüfungen ein. Bei anlassunabhängigen Prüfungen zählen Reichweite und Bedeutung für die selbstständige Lebensführung — ein einzelnes Restaurant steht dort nicht vorn, eine große Hotelkette schon. Vorrang haben ohnehin Beschwerden nach § 32 BFSG. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber „So prüft die Marktüberwachung nach dem BFSG“.
Für die meisten Betriebe ist die nüchterne Einordnung damit: Das Bußgeldrisiko ist gering, der Anteil Ihrer Gäste, der eine Bild-Speisekarte nicht lesen kann, ist es nicht.
So prüfen Sie Ihre Website — kostenlos
Der kostenlose Einzelseiten-Check zeigt in Sekunden die ersten Barrieren — ohne Anmeldung. Automatisierte Tests finden dabei ehrlich nur rund 30–57 % der WCAG-Probleme; den Rest markieren wir zur manuellen Prüfung, statt „100 % konform“ zu versprechen.
Für die ganze Website gibt es den vollständigen automatischen Report ab €14 — günstiger als die üblichen deutschen Tools.
Quellen
- The WebAIM Million (2026) — Barrierefreiheit von 1 000 000 Startseiten — WebAIM, Utah State University
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — Gesetzestext — Bundesamt für Justiz
- Automated testing identifies 57 % of digital accessibility issues (2021) — Deque Systems
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 — W3C