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BFSG · Branche

Barrierefreiheit für Arztpraxen

Terminbuchung, Kontaktformular, Anamnesebögen als PDF — die typischen Barrieren einer Praxis-Website und wie Sie sie kostenlos prüfen.

Zuletzt aktualisiert: · Von Paweł Dziura

Bietet Ihre Praxis-Website Funktionen wie Online-Terminvereinbarung oder Formulare, kommt das BFSG schnell ins Spiel. Betroffene sollen Ihre Angebote ohne fremde Hilfe nutzen können.

Typische Barrieren bei Arztpraxen

Das sind die Stellen, an denen wir bei Arztpraxen zuerst nachsehen:

  • Online-Terminbuchung, die sich nicht per Tastatur oder Screenreader bedienen lässt
  • Kontakt- und Rückruf-Formulare ohne verknüpfte Beschriftungen
  • Anamnesebögen und Merkblätter als nicht barrierefreie PDFs
  • Geringer Kontrast bei Öffnungszeiten, Telefonnummern und Notfall-Hinweisen

Wo diese Fehler bei Arztpraxen auftreten

Auf Praxis-Websites trifft es zuerst das Terminformular: Felder für Versichertennummer oder Geburtsdatum ohne verknüpftes Label, dazu Kontaktdaten als Bild statt als Text, was Alt-Texte zur Pflicht macht. Dezente Farbpaletten in Hellblau oder Grau sehen ruhig aus und scheitern regelmäßig an den 4,5:1.

Wie häufig diese Fehler insgesamt sind, hat die WebAIM Million 2026 an einer Million Startseiten gemessen: Sechs Fehlerarten machen 96 % aller Verstöße aus, und alle sechs sind maschinell erkennbar. Die vollständige Tabelle steht im Ratgeber „Wie Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit testen“.

Gilt das BFSG für Arztpraxen?

Reine Info-Websites kleiner Praxen können teils ausgenommen sein — sobald Sie aber Online-Terminbuchung, Rezeptbestellung oder ähnliche Dienste anbieten, ist Barrierefreiheit relevant. Ein Schnelltest schafft in Minuten Klarheit.

Wer genau betroffen ist und welche Ausnahmen gelten, erklärt unser Ratgeber „Gilt das BFSG für meine Website?“.

Sind Sie als Praxis überhaupt betroffen?

Die ehrliche Antwort lautet: häufig nicht — und dieser Satz steht selten in Ratgebern, die Ihnen anschließend etwas verkaufen wollen.

Das BFSG nimmt bei Dienstleistungen Kleinstunternehmen aus: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Eine Einzelpraxis mit drei Mitarbeiterinnen erfüllt das in aller Regel. Kommt hinzu, dass eine reine Informationsseite — Öffnungszeiten, Leistungen, Anfahrt — ohnehin keine Dienstleistung im Sinne des Gesetzes erbringt, sind viele Praxis-Websites nicht erfasst.

Die Einschätzung verschiebt sich, sobald Ihre Website etwas tut:

  • Online-Terminvereinbarung, auch über ein eingebundenes Drittanbieter-Widget
  • Rezept- oder Überweisungsanforderung über ein Formular
  • Patientenportale mit Login, Befundabruf oder Dokument-Upload
  • Videosprechstunde, die über Ihre Seite gestartet wird

Auch dann bleibt die Größenausnahme prüfenswert. Für eine belastbare Einordnung führt Sie unser Ratgeber „Gilt das BFSG für meine Website?“ in drei Fragen durch — und ersetzt dabei keine Rechtsberatung.

Der Grund, es trotzdem zu tun

Es gibt bei Praxen ein Argument, das schwerer wiegt als die Rechtslage: Ihre Patientinnen und Patienten sind im Durchschnitt älter als die Allgemeinbevölkerung, und Seheinschränkungen, motorische Einschränkungen und kognitive Beeinträchtigungen nehmen mit dem Alter zu. Die Gruppe, für die Barrierefreiheit gemacht ist, ist bei Ihnen überrepräsentiert — nicht die Ausnahme.

Praktisch heißt das: Eine Telefonnummer mit zu geringem Kontrast oder ein Terminformular, das sich nur mit der Maus bedienen lässt, kostet Sie keinen Bußgeldbescheid. Es kostet einen Anruf in der Sprechstunde, der Ihr Personal Zeit kostet.

Die typischen Barrieren auf Praxis-Websites

Das Terminbuchungs-Widget

Die meisten Praxen binden einen Drittanbieter ein. Für die Barrierefreiheit heißt das: Der kritischste Teil Ihrer Website stammt nicht von Ihnen. Häufig sind Kalenderansichten nicht per Tastatur bedienbar, freie Termine ausschließlich farblich markiert, und der Bestätigungsschritt wird für Screenreader nicht angekündigt.

Sie können das Widget selten reparieren — aber Sie können es messen, den Anbieter darauf ansprechen und eine gleichwertige Alternative anbieten. Eine deutlich sichtbare Telefonnummer neben dem Buchungsbereich ist genau das.

Formulare mit sensiblen Feldern

Kontakt-, Rückruf- und Anamneseformulare enthalten Felder, die ohne Beschriftung unbrauchbar sind: Versichertennummer, Geburtsdatum, Versicherungsstatus. Typische Befunde sind Platzhaltertexte statt Labels, Pflichtfeld-Sternchen ohne Erklärung und Datenschutz-Checkboxen ohne klickbares Label.

PDFs als Standardweg

Anamnesebögen, Merkblätter und Aufklärungen liegen fast überall als PDF vor — häufig als Scan, also als Bild ohne Textebene. Für einen Screenreader ist ein gescanntes Formular eine leere Seite. Der schnellste Weg ist selten „PDF barrierefrei taggen“, sondern: dieselben Angaben zusätzlich als HTML-Seite anbieten.

Kontaktdaten als Grafik

Öffnungszeiten, Notfallnummern und Urlaubsvertretungen werden oft als Bild eingebunden, weil es im Layout schöner aussieht. Damit sind sie weder vorlesbar noch vergrößerbar noch kopierbar — bei genau den Informationen, die am dringendsten gebraucht werden.

Checkliste für Praxis-Websites

  • Öffnungszeiten, Telefon und Notfallhinweise als echter Text, nicht als Grafik
  • Kontrast dieser Angaben mindestens 4,5:1 (automatisch prüfbar)
  • Telefonnummer als tel:-Link mit lesbarem Text (leere Links automatisch prüfbar)
  • Terminbuchung per Tastatur erreichbar, Alternative sichtbar daneben
  • Alle Formularfelder mit verknüpftem Label (automatisch prüfbar)
  • Datenschutz-Checkbox mit klickbarem Label (automatisch prüfbar)
  • Anamnese- und Aufklärungsbögen zusätzlich als HTML
  • Team- und Praxisfotos mit Alt-Text, dekorative Bilder mit leerem alt (automatisch prüfbar)
  • Sprachauszeichnung und aussagekräftiger Seitentitel (automatisch prüfbar)
  • Auf dem Smartphone bedienbar, Schrift skalierbar
  • Angaben zur Barrierefreiheit veröffentlicht, falls Sie erfasst sind

Wenn Sie nicht erfasst sind

Dann brauchen Sie keine Barrierefreiheitserklärung und niemand kann ein Bußgeld gegen Sie verhängen. Die zuständige Stelle der Länder priorisiert ihre anlassunabhängigen Prüfungen ausdrücklich nach Reichweite und Bedeutung für die selbstständige Lebensführung — eine Einzelpraxis steht dort nicht vorn. Wie die Behörde tatsächlich vorgeht, haben wir im Ratgeber „So prüft die Marktüberwachung nach dem BFSG“ aus dem Originaldokument zusammengefasst.

Der kostenlose Check ist deshalb für Praxen weniger ein Compliance-Werkzeug als eine Bestandsaufnahme: Er zeigt Ihnen in Sekunden, ob ältere Patienten an Ihrer Seite scheitern — unabhängig davon, ob Sie es müssten.

So prüfen Sie Ihre Praxis-Website — kostenlos

Der kostenlose Einzelseiten-Check zeigt in Sekunden die ersten Barrieren — ohne Anmeldung. Automatisierte Tests finden dabei ehrlich nur rund 30–57 % der WCAG-Probleme; den Rest markieren wir zur manuellen Prüfung, statt „100 % konform“ zu versprechen.

Für die ganze Website gibt es den vollständigen automatischen Report ab €14 — günstiger als die üblichen deutschen Tools.

Quellen