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BFSG · Branche

Barrierefreiheit für Online-Shops

Online-Shops fallen klar unter das BFSG. Wo Shops am häufigsten durchfallen — und wie Sie es in Minuten kostenlos prüfen.

Zuletzt aktualisiert: · Von Paweł Dziura

Wer online an Verbraucher verkauft, ist seit dem 28. Juni 2025 vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfasst. Gerade Shops haben viele interaktive Elemente — und genau dort entstehen die meisten Barrieren.

Typische Barrieren bei Online-Shops

Das sind die Punkte, die unser Scanner in diesem Umfeld am häufigsten meldet:

  • Checkout-Formulare ohne korrekt verknüpfte Labels (Placeholder statt Label)
  • Produktfilter und Varianten-Auswahl, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen
  • Zu geringer Farbkontrast bei Sale-Badges, Preisen und „In den Warenkorb“-Buttons
  • Warenkorb-Updates, die Screenreadern nicht angekündigt werden (fehlende Live-Region)

Gilt das BFSG für Online-Shops?

Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Verbraucher über eine Website ist eine der ausdrücklich vom BFSG erfassten Tätigkeiten. Für die meisten Shops gilt das Gesetz also unmittelbar.

Wer genau betroffen ist und welche Ausnahmen gelten, erklärt unser Ratgeber „Gilt das BFSG für meine Website?“.

So prüfen Sie Ihren Online-Shop — kostenlos

Der kostenlose Einzelseiten-Check zeigt in Sekunden die ersten Barrieren — ohne Anmeldung. Automatisierte Tests finden dabei ehrlich nur rund 30–57 % der WCAG-Probleme; den Rest markieren wir zur manuellen Prüfung, statt „100 % konform“ zu versprechen.

Für die ganze Website gibt es den vollständigen automatischen Report ab €14günstiger als die üblichen deutschen Tools.