BFSG · Branche
Barrierefreiheit für Online-Shops
Online-Shops fallen klar unter das BFSG. Wo Shops am häufigsten durchfallen — und wie Sie es in Minuten kostenlos prüfen.
Zuletzt aktualisiert: · Von Paweł Dziura
Wer online an Verbraucher verkauft, ist seit dem 28. Juni 2025 vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfasst. Gerade Shops haben viele interaktive Elemente — und genau dort entstehen die meisten Barrieren.
Typische Barrieren bei Online-Shops
Das sind die Stellen, an denen wir bei Online-Shops zuerst nachsehen:
- Checkout-Formulare ohne korrekt verknüpfte Labels (Placeholder statt Label)
- Produktfilter und Varianten-Auswahl, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen
- Zu geringer Farbkontrast bei Sale-Badges, Preisen und „In den Warenkorb“-Buttons
- Warenkorb-Updates, die Screenreadern nicht angekündigt werden (fehlende Live-Region)
Wo diese Fehler bei Online-Shops auftreten
Im Shop schlagen diese sechs an genau den Stellen zu, an denen Geld fließt: Rabattpreise in Hellgrau auf Weiß reißen den Kontrast, Warenkorb- und Wunschlisten-Icons sind die klassischen leeren Buttons, und Filter- sowie Gutscheinfelder tragen oft nur einen Platzhalter statt eines Labels. Ein Kontrastfehler im Impressum kostet Sie nichts — derselbe Fehler im Checkout kostet Sie den Kauf.
Wie häufig diese Fehler insgesamt sind, hat die WebAIM Million 2026 an einer Million Startseiten gemessen: Sechs Fehlerarten machen 96 % aller Verstöße aus, und alle sechs sind maschinell erkennbar. Die vollständige Tabelle steht im Ratgeber „Wie Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit testen“.
Gilt das BFSG für Online-Shops?
Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Verbraucher über eine Website ist eine der ausdrücklich vom BFSG erfassten Tätigkeiten. Für die meisten Shops gilt das Gesetz also unmittelbar.
Wer genau betroffen ist und welche Ausnahmen gelten, erklärt unser Ratgeber „Gilt das BFSG für meine Website?“.
Bei Online-Shops ist die Rechtsfrage schnell beantwortet
Bei vielen Websites lässt sich diskutieren, ob das BFSG greift. Bei einem Shop, der an Verbraucher verkauft, in aller Regel nicht: Der elektronische Geschäftsverkehr ist eine der Dienstleistungen, die das Gesetz ausdrücklich erfasst. Wer online an Privatkunden verkauft, ist seit dem 28. Juni 2025 betroffen.
Zwei Einschränkungen sind trotzdem wichtig:
- Reiner B2B-Handel ist nicht erfasst — das Gesetz schützt Verbraucher. Wer ausschließlich an Gewerbetreibende verkauft und das auch technisch durchsetzt (geschlossener Bereich, Gewerbenachweis), steht anders da als ein Shop, der „auch Geschäftskunden“ bedient.
- Kleinstunternehmen — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme — sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen. Die Ausnahme gilt nicht für Produkte, und sie ist keine Einladung, das Thema zu ignorieren: Sie entbindet von der Pflicht, nicht von den Kunden, die Ihren Checkout nicht bedienen können.
Wo im Shop das Geld verloren geht
Barrierefreiheit wird meist als Pflicht diskutiert. Für einen Shop ist sie zuerst eine Frage der Abbruchquote — und die Fundstellen sitzen fast alle im letzten Drittel des Kaufprozesses, also dort, wo ein Abbruch am teuersten ist.
Der Checkout
Formularfelder ohne verknüpftes Label sind der häufigste Befund und zugleich der folgenreichste. Ein Feld, das nur einen grauen Platzhaltertext trägt, verliert seine Beschriftung in dem Moment, in dem jemand zu tippen beginnt — und wird von Screenreadern oft gar nicht als beschriftet erkannt. Betroffen sind besonders die Felder, die nachträglich ergänzt wurden: Adresszusatz, Firmenname, USt-IdNr., Wunschtermin.
Der zweite Klassiker sind Fehlermeldungen. Wird eine Bestellung abgelehnt, weil die Kartenprüfnummer fehlt, sehen Sehende eine rote Umrandung. Ohne Live-Region und ohne Fokusführung erfährt eine Screenreader-Nutzerin davon nichts — sie hört unverändert das Formular und weiß nicht, warum nichts passiert.
Preise, Rabatte und Verfügbarkeit
Der reduzierte Preis ist die wichtigste Information auf der Produktseite und trägt in vielen Shops den schlechtesten Kontrast: helles Rot auf Weiß, dazu ein durchgestrichener Originalpreis in Hellgrau. Verlangt sind 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für große Schrift.
Verwandtes Muster: Verfügbarkeit ausschließlich über Farbe zu kommunizieren — ein grüner Punkt für „lieferbar“, ein roter für „ausverkauft“. Ohne Text daneben ist das für einen Teil Ihrer Kundschaft keine Information.
Der Warenkorb, der nichts sagt
Wird ein Artikel per JavaScript hinzugefügt, ändert sich der Zähler sichtbar. Ohne Live-Region passiert akustisch nichts. Der wichtigste bestätigende Moment im ganzen Shop findet für Screenreader-Nutzer schlicht nicht statt — mit dem naheliegenden Ergebnis, dass der Artikel ein zweites Mal in den Korb gelegt oder der Kauf abgebrochen wird.
Checkliste für Online-Shops
Nach Kaufphasen sortiert. Markiert ist, was ein automatischer Scan zuverlässig erkennt — der Rest braucht ein paar Minuten mit der Tastatur.
Produktsuche und Kategorie
- Suchfeld mit Label, nicht nur mit Lupensymbol (automatisch prüfbar)
- Filter und Sortierung mit verknüpften Beschriftungen (automatisch prüfbar)
- Trefferanzahl nach Filterwechsel wird angekündigt
- Produktkacheln verlinken den Namen, nicht nur das Bild (automatisch prüfbar)
- Produktbilder mit sinnvollem Alt-Text (Vorhandensein automatisch prüfbar)
Produktdetailseite
- Varianten-Auswahl per Tastatur bedienbar und beschriftet
- Farbvarianten zusätzlich mit Namen, nicht nur als Farbfeld
- Mengenfeld beschriftet, Plus/Minus-Buttons benannt (automatisch prüfbar)
- Preis, Streichpreis und Badges im Kontrast geprüft (automatisch prüfbar)
- Verfügbarkeit nicht allein über Farbe
- Bildergalerie per Tastatur bedienbar, Esc schließt den Zoom
Warenkorb und Checkout
- Hinzufügen zum Warenkorb wird über eine Live-Region gemeldet
- Entfernen-Schaltflächen tragen Text, nicht nur ein
×(automatisch prüfbar) - Jedes Formularfeld mit
<label for>, auch optionale (automatisch prüfbar) - Autocomplete-Attribute auf Name, Adresse, E-Mail
- Fehler im Text benannt, Fehlerliste erhält den Fokus
- Zahlungsarten als Radiogruppe mit
fieldsetundlegend - AGB- und Widerrufs-Checkbox mit klickbarem Label (automatisch prüfbar)
- Kein Zeitlimit im Checkout ohne Verlängerungsmöglichkeit
Nach dem Kauf und rechtliche Angaben
- Bestellbestätigung als lesbarer Text, nicht nur als Grafik
- Rechnungen als getaggte PDFs oder mit HTML-Alternative
- Widerrufsformular zugänglich ausfüllbar
- Angaben zur Barrierefreiheit veröffentlicht und auffindbar
Was die Marktüberwachung bei Shops priorisiert
Nach ihrer veröffentlichten Strategie arbeitet die zuständige Stelle der Länder zweigleisig und nutzt bei webbasierten Diensten automatisierte Vorprüfungen mit technischer Prüfsoftware. Bei der anlassunabhängigen Prüfung zählt vor allem die Nutzerreichweite — ein Shop mit vielen Kunden steht weiter oben als eine Nischenseite.
Ausdrücklich Vorrang haben jedoch Beschwerden: Nach § 32 BFSG kann jede Verbraucherin einen Antrag auf Marktüberwachungsmaßnahmen stellen. Für einen typischen deutschen Shop ist genau das der realistische Auslöser. Was sonst noch in dem Dokument steht, haben wir im Ratgeber „So prüft die Marktüberwachung nach dem BFSG“ zusammengefasst.
Läuft Ihr Shop auf einem der verbreiteten Systeme, finden Sie die technischen Fundstellen im Detail unter Shopware, Shopify oder WooCommerce.
So prüfen Sie Ihren Online-Shop — kostenlos
Der kostenlose Einzelseiten-Check zeigt in Sekunden die ersten Barrieren — ohne Anmeldung. Automatisierte Tests finden dabei ehrlich nur rund 30–57 % der WCAG-Probleme; den Rest markieren wir zur manuellen Prüfung, statt „100 % konform“ zu versprechen.
Für die ganze Website gibt es den vollständigen automatischen Report ab €14 — günstiger als die üblichen deutschen Tools.
Quellen
- The WebAIM Million (2026) — Barrierefreiheit von 1 000 000 Startseiten — WebAIM, Utah State University
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — Gesetzestext — Bundesamt für Justiz
- Automated testing identifies 57 % of digital accessibility issues (2021) — Deque Systems
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 — W3C