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BFSG · Branche

Barrierefreiheit für Steuerberater

Mandanten-Login, Kontaktformulare, Formular-PDFs — was auf einer Kanzlei-Website unter das BFSG fällt und wie Sie es kostenlos prüfen.

Zuletzt aktualisiert: · Von Paweł Dziura

Kanzleien mit Online-Diensten für Mandanten — Portalen, Uploads, Terminen — sollten die digitale Barrierefreiheit im Blick haben. Das BFSG zielt auf genau solche Verbraucherangebote.

Typische Barrieren bei Steuerberater

Das sind die Stellen, an denen wir bei Steuerberater zuerst nachsehen:

  • Mandanten-Login und Dokument-Upload, die nicht per Tastatur nutzbar sind
  • Kontakt- und Mandatsanfrage-Formulare ohne verknüpfte Labels
  • Formulare und Merkblätter als nicht barrierefreie PDFs
  • Fachtexte ohne klare Überschriftenstruktur, dadurch schwer navigierbar

Wo diese Fehler bei Steuerberater auftreten

Kanzlei-Websites sind textlastig und wirken deshalb unauffällig — die Fehler stecken im Mandanten-Login und in den Kontaktformularen, wo Felder ohne Label und leere Icon-Buttons für die Passwortanzeige typisch sind. Seriöses Grau-in-Grau ist hier der häufigste Kontrastverstoß.

Wie häufig diese Fehler insgesamt sind, hat die WebAIM Million 2026 an einer Million Startseiten gemessen: Sechs Fehlerarten machen 96 % aller Verstöße aus, und alle sechs sind maschinell erkennbar. Die vollständige Tabelle steht im Ratgeber „Wie Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit testen“.

Gilt das BFSG für Steuerberater?

Ob und wie weit das BFSG greift, hängt von Ihren Online-Diensten und Ihrer Unternehmensgröße ab (Kleinstunternehmen-Ausnahme bei Dienstleistungen). Ein kostenloser Scan zeigt zuerst den technischen Ist-Stand.

Wer genau betroffen ist und welche Ausnahmen gelten, erklärt unser Ratgeber „Gilt das BFSG für meine Website?“.

Der Unterschied zu anderen Kanzleien: Ihre Mandanten bleiben

Eine Steuerkanzlei-Website hat zwei sehr verschiedene Aufgaben. Die eine ist Akquise — sie wird selten genutzt und ist selten kritisch. Die andere ist das Mandantenportal, über das dieselben Menschen monatlich Belege hochladen, Auswertungen abrufen und Fristen bestätigen.

Für die Barrierefreiheit ist das entscheidend: Ein schwer bedienbares Kontaktformular kostet einen Interessenten. Ein schwer bedienbares Portal kostet Ihre Kanzlei jeden Monat Zeit, weil Mandanten anrufen, Unterlagen per Post schicken oder Belege im falschen Format einreichen. Der Aufwand landet bei Ihrem Team, nicht beim Mandanten.

Fällt Ihre Kanzlei unter das BFSG?

Das hängt an zwei Fragen. Erstens: Bieten Sie über die Website Dienste für Verbraucher an? Reine Unternehmensmandate sind kein Verbraucherangebot. Sobald Privatpersonen — Einkommensteuererklärung, Erbschaft, Vermietung — über die Seite Termine buchen, Unterlagen hochladen oder ein Portal nutzen, ist der Verbraucherbezug da.

Zweitens die Kleinstunternehmen-Ausnahme: unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Viele Einzelkanzleien liegen darunter, mittelgroße Kanzleien mit Sekretariat und mehreren Berufsträgern nicht mehr. Die Prüfreihenfolge steht im Ratgeber „Gilt das BFSG für meine Website?“.

Wichtig für die Einordnung: Ein Portal, das Sie von einem Anbieter beziehen, bleibt trotzdem Teil Ihres Angebots. Sie müssen es nicht selbst programmiert haben, um dafür verantwortlich zu sein — Sie können es aber messen und den Anbieter darauf ansprechen.

Wo Kanzlei-Websites in der Prüfung auffallen

Das Portal und der Belegupload

Die häufigsten Befunde sitzen genau dort, wo monatlich gearbeitet wird: Upload-Felder, die nur per Drag-and-drop bedienbar sind und keinen erreichbaren Button für die Dateiauswahl anbieten. Fortschrittsanzeigen, die visuell hochlaufen, aber für Screenreader stumm bleiben. Und Statusmeldungen — „Beleg erfolgreich übermittelt“ — ohne Live-Region, sodass unklar bleibt, ob der Vorgang geklappt hat.

Dazu kommen Tabellen mit Auswertungen, die als Layout-Tabellen gebaut sind: ohne Spaltenüberschriften ist eine BWA für einen Screenreader eine Zahlenkette ohne Zuordnung.

Login und Zwei-Faktor

Anmeldeformulare sind kurz und deshalb oft schlecht ausgezeichnet: Felder mit Platzhalter statt Label, ein Auge-Symbol zum Anzeigen des Passworts ohne zugänglichen Namen, und bei der Zwei-Faktor-Eingabe mehrere Einzelfelder ohne gemeinsame Beschriftung. Läuft ein Zeitlimit, muss es verlängerbar sein.

Fachtexte ohne Struktur

Kanzleien veröffentlichen viel — Mandantenrundschreiben, Fristenübersichten, Gesetzesänderungen. Diese Texte sind lang und werden häufig mit Überschriften formatiert, die nach Schriftgröße statt nach Gliederung gewählt sind. Wer eine Seite über die Überschriftenliste erschließt, findet sich dann nicht zurecht.

Formulare als PDF

Vollmachten, Fragebögen und Checklisten liegen fast immer als PDF vor, oft als Scan. Für wiederkehrende Unterlagen lohnt sich das HTML-Formular doppelt: Es ist zugänglich, und Sie bekommen die Daten strukturiert zurück statt als abfotografiertes Blatt.

Checkliste für Steuerkanzleien

  • Portal-Login: alle Felder mit Label, Passwort-Anzeige-Button benannt (automatisch prüfbar)
  • Belegupload auch ohne Drag-and-drop bedienbar
  • Upload-Status über eine Live-Region gemeldet
  • Auswertungstabellen mit echten Spaltenüberschriften
  • Zeitlimit der Sitzung verlängerbar
  • Mandatsanfrage-Formular vollständig beschriftet (automatisch prüfbar)
  • Vollmachten und Fragebögen zusätzlich als HTML-Formular
  • Fachbeiträge mit korrekter Überschriftenhierarchie (automatisch prüfbar)
  • Kontrast von Fließtext und Links geprüft (automatisch prüfbar)
  • Team- und Standortangaben als Text, nicht als Grafik
  • Angaben zur Barrierefreiheit veröffentlicht, falls Sie erfasst sind

Einordnung

Die zuständige Stelle der Länder gewichtet bei anlassunabhängigen Prüfungen Reichweite und Bedeutung für die selbstständige Lebensführung und setzt bei webbasierten Diensten automatisierte Vorprüfungen ein; Vorrang haben Beschwerden nach § 32 BFSG. Details im Ratgeber „So prüft die Marktüberwachung nach dem BFSG“.

Für eine Kanzlei ist der stärkere Hebel ohnehin ein anderer: Jeder Mandant, der das Portal selbstständig bedienen kann, ist ein Anruf weniger im Sekretariat.

So prüfen Sie Ihre Kanzlei-Website — kostenlos

Der kostenlose Einzelseiten-Check zeigt in Sekunden die ersten Barrieren — ohne Anmeldung. Automatisierte Tests finden dabei ehrlich nur rund 30–57 % der WCAG-Probleme; den Rest markieren wir zur manuellen Prüfung, statt „100 % konform“ zu versprechen.

Für die ganze Website gibt es den vollständigen automatischen Report ab €14 — günstiger als die üblichen deutschen Tools.

Quellen