BFSG · Branche
Barrierefreiheit für Steuerberater
Mandanten-Login, Kontaktformulare, Formular-PDFs — was auf einer Kanzlei-Website unter das BFSG fällt und wie Sie es kostenlos prüfen.
Zuletzt aktualisiert: · Von Paweł Dziura
Kanzleien mit Online-Diensten für Mandanten — Portalen, Uploads, Terminen — sollten die digitale Barrierefreiheit im Blick haben. Das BFSG zielt auf genau solche Verbraucherangebote.
Typische Barrieren bei Steuerberater
Das sind die Punkte, die unser Scanner in diesem Umfeld am häufigsten meldet:
- Mandanten-Login und Dokument-Upload, die nicht per Tastatur nutzbar sind
- Kontakt- und Mandatsanfrage-Formulare ohne verknüpfte Labels
- Formulare und Merkblätter als nicht barrierefreie PDFs
- Fachtexte ohne klare Überschriftenstruktur, dadurch schwer navigierbar
Gilt das BFSG für Steuerberater?
Ob und wie weit das BFSG greift, hängt von Ihren Online-Diensten und Ihrer Unternehmensgröße ab (Kleinstunternehmen-Ausnahme bei Dienstleistungen). Ein kostenloser Scan zeigt zuerst den technischen Ist-Stand.
Wer genau betroffen ist und welche Ausnahmen gelten, erklärt unser Ratgeber „Gilt das BFSG für meine Website?“.
So prüfen Sie Ihre Kanzlei-Website — kostenlos
Der kostenlose Einzelseiten-Check zeigt in Sekunden die ersten Barrieren — ohne Anmeldung. Automatisierte Tests finden dabei ehrlich nur rund 30–57 % der WCAG-Probleme; den Rest markieren wir zur manuellen Prüfung, statt „100 % konform“ zu versprechen.
Für die ganze Website gibt es den vollständigen automatischen Report ab €14 — günstiger als die üblichen deutschen Tools.