BFSG · Branche
Barrierefreiheit für Rechtsanwälte
Mandatsanfrage, Dokument-Upload, PDF-Schriftsätze — die typischen Barrieren einer Kanzlei-Website und der kostenlose Schnelltest.
Zuletzt aktualisiert: · Von Paweł Dziura
Als Kanzlei kennen Sie die Abmahn-Thematik. Digitale Barrierefreiheit ist inzwischen ein eigenes Feld — und Ihre eigene Website sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen.
Typische Barrieren bei Rechtsanwälte
Das sind die Stellen, an denen wir bei Rechtsanwälte zuerst nachsehen:
- Mandatsanfrage- und Kontaktformulare ohne korrekt verknüpfte Labels
- Sicherer Dokument-Upload, der sich nicht per Tastatur bedienen lässt
- Schriftsätze und Merkblätter als nicht barrierefreie PDFs
- Geringer Kontrast bei Rechtsgebieten, Kontaktdaten und Call-to-Actions
Wo diese Fehler bei Rechtsanwälte auftreten
Auf Anwalts-Websites betrifft es vor allem die Mandatsanfrage: Upload-Felder und Checkboxen zur Mandatsannahme ohne verknüpftes Label sowie leere Links auf Anwaltsprofile, die nur aus einem Porträtbild bestehen. Zurückhaltende Typografie in Mittelgrau ist der übliche Kontrastfehler.
Wie häufig diese Fehler insgesamt sind, hat die WebAIM Million 2026 an einer Million Startseiten gemessen: Sechs Fehlerarten machen 96 % aller Verstöße aus, und alle sechs sind maschinell erkennbar. Die vollständige Tabelle steht im Ratgeber „Wie Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit testen“.
Gilt das BFSG für Rechtsanwälte?
Bietet Ihre Website Verbraucher-gerichtete Online-Dienste (Erstberatung, Upload, Terminbuchung), ist das BFSG relevant. Der Umfang hängt von Diensten und Unternehmensgröße ab.
Wer genau betroffen ist und welche Ausnahmen gelten, erklärt unser Ratgeber „Gilt das BFSG für meine Website?“.
Ihre Website wird einmal benutzt — unter Druck
Eine Anwalts-Website unterscheidet sich in einem Punkt grundlegend von den meisten anderen: Die meisten Besucher kommen genau einmal, in einer belastenden Situation, und treffen innerhalb weniger Minuten eine Entscheidung. Kündigung erhalten, Unfall gehabt, Abmahnung im Briefkasten, Trennung.
Für die Barrierefreiheit heißt das: Es gibt keine Lernkurve. Niemand gewöhnt sich an Ihre Navigation. Was beim ersten Versuch nicht funktioniert, führt nicht zu einer Nachfrage, sondern zum nächsten Suchergebnis.
Fällt Ihre Kanzlei unter das BFSG?
Maßgeblich ist, ob Sie über die Website Dienste für Verbraucher anbieten. Mandate für Privatpersonen — Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht — sind Verbraucherangelegenheiten. Eine reine Wirtschaftskanzlei mit ausschließlich gewerblichen Mandanten steht anders da.
Daneben gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme: unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Ein Einzelanwalt mit Sekretariat liegt fast immer darunter. Die vollständige Prüfreihenfolge steht im Ratgeber „Gilt das BFSG für meine Website?“.
Auch wo keine Pflicht besteht, bleibt ein berufsspezifischer Gesichtspunkt: Ein erheblicher Teil der Menschen, die anwaltliche Hilfe suchen, tut das wegen einer Behinderung, einer Erkrankung oder eines Sozialleistungsstreits. Die Zielgruppe und die Gruppe, für die Barrierefreiheit gemacht ist, überschneiden sich hier stärker als anderswo.
Wo Anwalts-Websites in der Prüfung auffallen
Das Rechtsgebiet finden
Die wichtigste Interaktion ist unspektakulär: den richtigen Bereich finden. Typische Fundstellen sind Kachel-Layouts, bei denen nur das Icon verlinkt ist und die Bezeichnung daneben reiner Text bleibt — ein Link ohne Namen. Ebenso häufig: Rechtsgebiete in einem ausklappbaren Menü, das sich nur beim Überfahren mit der Maus öffnet und per Tastatur nicht erreichbar ist.
Die Mandatsanfrage
Das Anfrageformular ist der Punkt, an dem sich entscheidet, ob aus einem Besuch ein Mandat wird. Wiederkehrende Befunde:
- Felder für Sachverhalt und Gegenseite mit Platzhalter statt Label
- Datei-Upload für Schriftstücke nur per Drag-and-drop, ohne erreichbaren Button
- Pflichtangaben nur mit Sternchen markiert, ohne Erläuterung
- Checkbox zur Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise ohne klickbares Label
- Fehlermeldungen nach dem Absenden weder angekündigt noch fokussiert — beim längsten Formular der Seite die teuerste Variante, weil der Sachverhaltstext verloren geht
Erreichbarkeit im Notfall
Viele Kanzleien bieten eine Notfallnummer für Durchsuchungen, Festnahmen oder Fristsachen.
Sie steht oft in einer farbigen Leiste, die auf Kontrast selten geprüft wurde, und ist als
Grafik statt als tel:-Link eingebunden. Genau diese Information wird unter
Zeitdruck und häufig auf dem Smartphone gesucht.
Schriftsätze, Muster und Merkblätter
Musterschreiben, Widerrufsformulare und Merkblätter liegen fast immer als PDF vor, oft als Scan ohne Textebene. Für einen Screenreader ist ein gescanntes Musterschreiben eine leere Seite. Für Dokumente zum Ausfüllen ist ein HTML-Formular ohnehin der praktischere Weg.
Checkliste für Anwaltskanzleien
- Rechtsgebiete: Bezeichnung ist verlinkt, nicht nur das Icon (automatisch prüfbar)
- Navigation vollständig per Tastatur bedienbar, kein reines Hover-Menü
- Notfallnummer als Text und
tel:-Link, Kontrast geprüft (automatisch prüfbar) - Mandatsanfrage: alle Felder mit Label, auch der Upload (automatisch prüfbar)
- Datenschutz-Checkbox mit klickbarem Label (automatisch prüfbar)
- Fehlermeldungen benannt, Eingaben bleiben erhalten
- Anwaltsprofile: Name verlinkt, Porträtfotos mit Alt-Text (automatisch prüfbar)
- Musterschreiben zusätzlich als HTML
- Fachbeiträge mit korrekter Überschriftenhierarchie (automatisch prüfbar)
- Kanzleianschrift und Sprechzeiten als Text, nicht als Grafik
- Angaben zur Barrierefreiheit veröffentlicht, falls Sie erfasst sind
Einordnung
Die zuständige Stelle der Länder priorisiert anlassunabhängige Prüfungen nach Reichweite und Bedeutung für die selbstständige Lebensführung und nutzt bei webbasierten Diensten automatisierte Vorprüfungen; Vorrang haben Beschwerden nach § 32 BFSG. Was das konkret bedeutet, steht im Ratgeber „So prüft die Marktüberwachung nach dem BFSG“.
Für eine Kanzlei ist das Bußgeldrisiko damit überschaubar. Der eigentliche Grund, die Seite zu prüfen, ist ein anderer: Der Mandant, der Ihr Anfrageformular nicht bedienen kann, ruft nicht an — er geht zum nächsten Treffer.
So prüfen Sie Ihre Kanzlei-Website — kostenlos
Der kostenlose Einzelseiten-Check zeigt in Sekunden die ersten Barrieren — ohne Anmeldung. Automatisierte Tests finden dabei ehrlich nur rund 30–57 % der WCAG-Probleme; den Rest markieren wir zur manuellen Prüfung, statt „100 % konform“ zu versprechen.
Für die ganze Website gibt es den vollständigen automatischen Report ab €14 — günstiger als die üblichen deutschen Tools.
Quellen
- The WebAIM Million (2026) — Barrierefreiheit von 1 000 000 Startseiten — WebAIM, Utah State University
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — Gesetzestext — Bundesamt für Justiz
- Automated testing identifies 57 % of digital accessibility issues (2021) — Deque Systems
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 — W3C